FAQ

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Allgemeines

Bitte sagen Sie einen Termin so früh wie möglich, spätestens 24 Stunden vorher, ab. Anderenfalls entstehen Gebühren in Höhe von 50 Prozent des Honorars.

Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie alle ärztlichen Befunde zur Abklärung ihrer Beschwerden mit. Für Kinder bringen Sie bitte den Mutter-Kind-Pass und das U-Heft mit.

Wie lange dauerte eine Behandlung?

Planen Sie bitte zwischen 45 und 60 Minuten ein.

Wie ist der Ablauf einer Behandlung?

Zunächst sprechen wir über Ihre Beschwerden und Ihre Krankheitsgeschichte mit aufgetretenen Krankheiten, Unfällen und Operationen. Dann folgt die körperliche Untersuchung. Sie legen Ihre Kleidung bis auf die Unterwäsche ab und ich untersuche Sie im Stand und im Liegen nach vorliegenden Spannungsmustern. Die Spannungen werden gelöst, um die Funktion ihres Körpers (Muskeln, Knochen, Organe, Nerven, Gefäße) zu verbessern. Dann lassen wir dem Körper etwas Zeit, um mit den gegebenen Impulsen weiterzuarbeiten. Je nach Beschwerdebild folgt die nächste Behandlung in 2-8 Wochen.

Sind Sie von den Kassen anerkannt? 

Ich habe eine 5jährige osteopathische Vollzeitausbildung die von allen Kassen anerkannt wird. Zusätzlich nehme ich regelmäßig an Fortbildungen teil.

Was kostet eine Behandlung?

Eine Behandlung kostet 80-90 € für Erwachsene und 60-70 € für Kinder.

Werden die Kosten für Osteopathische Behandlungen von den Krankenkassen übernommen?

Ein Großteil der gesetzliche Krankenkassen übernimmt einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Welche Kasse etwas für Osteopathie zahlt, wie viel und ob eine ärztliche Empfehlung nötig ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kasse. Einen kurzen Überblick bekommen Sie unter http://osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html oder bei www.gesetzlichekrankenkassen.de

Private Vollversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen je nach Tarif voll, teilweise oder gar nicht. Das sollten Sie auch vorher mit Ihrer Krankenkasse klären.

Private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen oft 75 oder 80 Prozent der Heilpraktikerkosten bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr.